Das Recht gemeinnütziger Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Vereine ist mit sehr komplexen Anforderungen verbunden. Dennoch sind finanzielle Handlungsspielräume unverzichtbar, um gesellschaftliches Engagement voll entfalten zu können. Diese Spielräume zu maximieren, ohne dabei rechtliche und steuerliche Fallstricke zu übersehen, ist nicht selten eine Herausforderung.
Dirk Rothardt - Ihr Partner für gemeinnützige Organisationen
Mit meiner Besonnenheit helfe ich Ihnen, mit Ihrem Engagement Großes zu bewirken. Denn oft genug gleicht es einer Gratwanderung, soziales Engagement, wirtschaftliches Arbeiten und steuerliche Pflichten unter einen Hut zu bringen. Zudem gilt es, Kompromisse einzugehen und auch in zeitkritischen Situationen langfristig zu planen.
Damit dies gelingt, bringe ich in jedes Mandat neben meiner fachlichen Expertise auch das notwendige Maß an Ruhe ein. In einem offenen und ehrlichen Dialog stehe ich Ihnen jederzeit beratend zur Seite und helfe Ihnen, auch schwierige Entscheidungen klar und transparent zu treffen.
Meine persönlichen Spezialgebiete
Steuerberatung
- Besteuerung von Einzelunternehmen und Privatpersonen
- Beratung im Bereich des Investitionszulagenrechts
- Besteuerung im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts von Vereinen, Kapitalgesellschaften und Stiftungen
Betriebswirtschaftliche Beratung
- Planung und Betreuung im Rahmen von Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen
- Liquiditätsplanung und -steuerung
- Überwachung der laufenden Geschäftsvorfälle zur Sicherung des Unternehmenserfolges

Dirk Rothardt
Hingabe
Ich erarbeite mit Ihnen gemeinsam den für Sie größtmöglichen Gestaltungsspielraum – und bin erst zufrieden, wenn Sie es sind.
Klarheit
Risiken und Probleme werden von mir nicht relativiert oder verschwiegen, sondern offen und ehrlich angesprochen.
Gelassenheit
Ich behalte auch in kritischen Situationen einen kühlen Kopf und berate Sie selbst unter Zeitdruck stets mit aller gebotenen Ruhe.
Integrität
Ich zolle Ihrem sozialen Engagement höchsten Respekt und vertraue darauf, dass wir stets gemeinsam am selben Strang ziehen.
Das können Sie von einer Zusammenarbeit mit mir erwarten
Ihre Fragen – und meine Antworten
Welche Vorteile hat es, eine gemeinnützige Organisation ins Leben zu rufen?
Gemeinnützige Organisationen genießen steuerliche Vorteile, wie Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Spenden an gemeinnützige Organisationen sind steuerlich absetzbar, was die Spendenbereitschaft erhöht. Zudem gibt es oft staatliche Förderungen und Zuschüsse. Gemeinnützige Organisationen können auch einen positiven Beitrag zum Gemeinwohl leisten, was zu einem guten Image und weiteren Unterstützern führen kann.
Ab wann braucht meine gemeinnützige Organisation die Unterstützung eines Steuerberaters?
Sobald Ihre Organisation Spenden entgegennimmt, steuerliche Pflichten zu erfüllen hat oder wirtschaftlich tätig wird, ist die Unterstützung eines Steuerberaters sinnvoll. Insbesondere die Erstellung des Jahresabschlusses und die Einhaltung der Anforderungen an die Gemeinnützigkeit (z. B. Mittelverwendung) sind kritische Punkte, bei denen ein Steuerberater helfen kann.
Kann ich in einer gemeinnützigen Organisation wirtschaftlich frei agieren?
Gemeinnützige Organisationen unterliegen strengen Regelungen, was die wirtschaftliche Tätigkeit angeht. Ein freies Agieren ist nur in den Grenzen der Gemeinnützigkeit möglich, d. h. erzielte Gewinne müssen zwingend dem gemeinnützigen Zweck dienen. Wirtschaftliche Tätigkeiten sind zulässig, solange sie den Zweck der Organisation unterstützen. Gewinne aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb dürfen nur begrenzt erzielt werden, sonst droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
Ab wann droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit und was kann ich dagegen tun?
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht, wenn Mittel nicht satzungsgemäß verwendet werden, zu hohe wirtschaftliche Gewinne ohne gemeinnützigen Bezug erzielt werden oder die Transparenzpflichten (z. B. ordentliche Buchführung) nicht eingehalten werden. Zur Vermeidung dieser Risiken sollten Sie frühzeitig mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, alle Vorschriften zur Mittelverwendung beachten und bei Unsicherheiten rechtzeitig den Dialog mit dem Finanzamt suchen.
Um sich für Ihre gemeinnützige Organisation größtmögliche Handlungsspielräume zu sichern, benötigen Sie neben einem Steuerberater auch regelmäßig die Expertise eines Notars und eines Rechtsanwalts. Falls Sie bereits auf vertrauenswürdige Partner zurückgreifen können, arbeiten wir gerne mit diesen zusammen. Alternativ stellen wir Ihnen gerne einen oder mehrere unserer bewährten Kooperationspartner zur Seite.
Unser Netzwerk – Ihr Vorteil
Meine Leistungen
Gemeinnützigkeitsrecht
Der Anspruch gemeinnütziger und mildtätiger Organisationen auf bestimmte Steuervergünstigungen ist mit hohen und sehr komplexen Anforderungen verbunden. Ich berate Sie bei der Strukturierung Ihrer Organisation und unterstütze Sie bei der Erstellung oder Anpassung der notwendigen Dokumente, wie z.B. der Satzung. Darüber hinaus begleite ich Sie durch das Verfahren zur Erlangung der Bescheinigung nach § 60a AO durch das Finanzamt.

Gründungsberatung
Ich unterstütze Sie bei der Gründung einer gemeinnützigen oder mildtätigen Organisation und berate Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform. Ganz gleich, ob Sie sich für einen Verein, eine gGmbH oder eine Stiftung entscheiden: Ich erstelle gemeinsam mit Ihnen gemeinnützigkeitsrechtlich konforme Satzungen und Gesellschaftsverträge. Auch bei der Planung der Gründungsfinanzierung, sei es durch Spenden, Zuschüsse oder andere Einnahmequellen, stehe ich Ihnen beratend zur Seite.

Gemeinnützigkeitssteuerrecht
Ich unterstütze Sie bei der laufenden Überprüfung, ob alle steuerrechtlichen Vorgaben eingehalten werden; bei drohender Aberkennung der Gemeinnützigkeit werde ich umgehend tätig. Darüber hinaus erstelle ich für Sie Vermögensübersichten, Mittelverwendungsrechnungen sowie Sphärenrechnungen der einzelnen Tätigkeitsbereiche. Auch die Bildung und Erklärung von steuerlichen Rücklagen, die steuerliche Beurteilung von Sponsoringverträgen und Spenden sowie der Auslagen- und Aufwandsersatz in gemeinnützigen Körperschaften gehören zu meinem Aufgabengebiet.

Begleitung von Betriebsprüfungen
Ihre gemeinnützige oder mildtätige Organisation wird regelmäßig Betriebsprüfungen unterzogen. Ich begleite Ihre Organisation, um sicherzustellen, dass alle gemeinnützigkeits- und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt werden und mögliche Probleme vermieden werden.

Vertretung in Einspruchsverfahren sowie Klageverfahren vor den Finanzgerichten
Falls es zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt kommt, vertrete ich Ihre gemeinnützige oder mildtätige Organisation in Einspruchsverfahren und, falls nötig, auch vor Finanzgerichten.

Betriebswirtschaftliche Beratung
Auch Ihre gemeinnützige oder mildtätige Organisation muss wirtschaftlich nachhaltig arbeiten. Um sicherzustellen, dass die vorhandenen Mittel im Einklang mit den gemeinnützigen Zielen eingesetzt werden, unterstütze ich Sie bei der Erstellung und Überwachung von Wirtschaftsplänen. Darüber hinaus plane ich mit Ihnen, wie Wachstumsinvestitionen sinnvoll und gemeinnützigkeitskonform umgesetzt werden können.

Sie suchen Hilfe für Ihre gemeinnützige Organisation?
Mit Ihrem Engagement leisten Sie einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeinwohl. Ich unterstütze Sie dabei, auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht Großes zu bewirken.


Weitere Berater

Matthias Löffelholz

John Kretzschmar

Carsten Häntzschel

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